Eine Frau sieht sich die Umweltstatistik auf einem Tablet an

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Ökologie und Ressourcenschonung, die unseren Kunden nutzen

Bei PFLITSCH nimmt der verantwortungsvolle Umgang mit Umwelt und Ressourcen einen hohen Stellenwert ein. Wir begreifen Nachhaltigkeit seit jeher als Chance, kontinuierlich innovativer und besser zu werden. Wir entwickeln Lösungen mit hohem Kundennutzen, die zugleich immer effizienter und ressourcenschonender produziert werden und die Umwelt nicht belasten. Wir stehen dafür, dass unsere Produkte ökologisch unbedenklich sind und alle Werkstoffe und Bauteile die geforderten Grenzwerte einhalten und die Richtlinien erfüllen.

Durch qualitativ hochwertige und langlebige Produkte tragen wir dazu bei, dass die Produkte, Maschinen und Anlagen unserer Kunden hochwertig und langlebig sind. Zudem unterstützen wir durch Innovationen den Ausbau der Elektromobilität und damit die Reduktion des Einsatzes von fossilen Energieträgern.

Erklärung Materialkonformität

Hier können Sie die aktuelle Version herunterladen:

Erklärung Materialkonformität

REACH

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Die Europäische Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) regelt die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien in der EU.

RoHS

RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II)

In der EU-weit geltenden RoHS-Richtlinie (Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten) sind verschiedene chemische Stoffe festgelegt, die in Elektro- und Elektronikgeräten nicht verwendet werden dürfen.

Kundeninformation zum Prozess der Umstellung auf bleifreies Messing

Seit dem 22.07.2021 gelten weiter verschärfte RoHS-Richtlinien. Information über die Hintergründe der Umstellung auf bleifreies Messing, die Auswirkungen auf Zulassungen und Zertifizierungen sowie den internen Umstellungsprozess in Bezug auf die Artikelnummern finden Sie in unserer Kundeninformation.

Kundeninformation Umstellungsprozess RoHS-II-Richtlinie

POP

POP-Verordnung (EU) 2019/1021

Die POP-Verordnung definiert die Grenzwerte oder Verbote über persistente organische Schadstoffe (POP) mit dem Ziel der Reduzierung von freigesetzten POPs in die Umwelt. Sie setzt die Verpflichtung des Stockholmer Übereinkommens von 2001, bezüglich des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Chemikalien, um.
In der POP-Verordnung werden auch Substanzen aus den Gruppen der PFAS, PFOA und PFOS geregelt.

WEEE

WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte

Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU dient der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung.

Stellungnahme zur WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte

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PFLITSCH Umweltpolitik
heute - 60: 2024-09-12
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